Energieausweise

 

Seit 2014 sind Energieausweise vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft bzw. vermietet wird.

 

Doch auch dem Eigentümer entstehen durch die Erstellung eines Energieausweises Vorteile. Durch den Energieausweis erhalten Sie, als Eigentümer, Informationen über die energetische Qualität Ihrer Immobilie. Dadurch können Sie Ihren Bestand energetisch "durchleuchten", was als Grundlage für eine Instandssetzungs- und Modernisierungsplanung dienen kann. Und nicht zuletzt hilft Ihnen die Transparenz über die energetischen Schwachstellen langfristig, Energie einzusparen.

 

Buchen Sie gleich hier Ihren individuellen Energieausweis.

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Bei der Erstellung von Energieausweisen wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden.

Die Unterschiede werden nachfolgend dargestellt.

 

Verbrauchsausweise

 

  • Bei den Verbrauchsausweisen werden die tatsächlichen Verbräuche berücksichtigt. Hierfür werden mind. 3 aufeinanderfolgende Jahre betrachtet.
  • Ein weiterer Aspekt ist das Nutzerverhalten. Sollte die Immobilie über einen längeren Zeitraum leer stehen, können diese Werte herausgerechnet werden.
  • Für Wohngebäude, die vor dem 1.11.1977 genehmigt wurden und weniger als 5 Wohneinheiten umfassen, sind Verbrauchsausweise nicht zulässig (Ausnahme: Aufgrund von Sanierungen wurde ein Standard erreicht, der den Anforderungen ab dem 1.11.1977 entspricht).
  • Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können, müssen somit die Energieverbräuche der letzten 3 Jahre vorliegen. Diese Daten können z.B. der Heizkostenabrechnungen oder der Stromrechnungen entnommen werden.

Bedarfsausweise

 

  • Bei den Bedarfsausweisen wird nicht mit den Vergangenheitswerten gerechnet. Stattdessen wird der Ist-Zustand des Gebäudes ermittelt. Somit wird das tatsächliche Nutzerverhalten nicht berücksichtigt.
  • Relevant für die Erstellung des Ausweises sind sowohl die physikalischen Beschaffenheiten des Gebäudes als auch das Klima und der Ort der Immobilie.
  • Folgende Daten müssen vorhanden sein bzw. erfasst werden:
    • Geometrie des Gebäudes
    • Art und Zustand der Anlagentechnik (z.B. Heizung, Lüftung, etc.)
    • Aufbau der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Fenster, etc.)

Gültigkeit

 

Ab der Erstellung ist ein Energieausweis grundsätzlich 10 Jahre lang gültig. Sollten Sie jedoch wesentliche Sanierungen am Gebäude vornehmen (z.B. Austausch von Fenstern, Einbau einer neuen Heizungsanlage oder Anbringung einer neuen Dämmung), benötigen Sie einen neuen Energieausweis.

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