Wärmeschutznachweise

Definition Wärmeschutznachweise

 

Bei einem Wärmeschutznachweis wird die Beschaffenheit bzw. der Aufbau der Außenhülle eines Gebäudes untersucht und aufgezeigt.

 

Seit 2014 muss mit dem Bauantrag auch ein Nachweis des Wärmeschutzes eingereicht werden. 

Bei Sanierungen müssen Sie immer dann einen Wärmeschutznachweis einreichen, wenn Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, die genehmigungspflichtig sind.

Empfehlung bei Sanierungen

 

Bei folgenden Sanierungsmaßnahmen ist eine Wärmeschutznachweis empfehlenswert:

  • Ersatz bzw. erstmaliger Einbau von Bauteilen (z.B. Fenster, Balkone, etc.)
  • Montage von Bekleidungen oder Dämmschichten
  • Putzerneuerung auf Außenwänden
  • Erneuerung des Dachs

 

Wichtig: Sobald mehr als 10% der Außenhülle baulich verändert wird, muss bei der Sanierung das GEG eingehalten werden.

Sollten Sie für Ihre Sanierung eine Baugenehmigung benötigen, ist ein Wärmeschutznachweis eine Voraussetzung für die Genehmigung.

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